ETL-Unternehmensberatung

ETL-Existenzgründungsprogramm
Beratung und Betreuung durch die ETL-Unternehmensberater

Um aus einer Geschäftidee ein erfolgreiches Geschäft zu machen, bedarf es eines professionellen Businessplans. Er ist die Quintessenz des Vorhabens und dessen Abbildung in konkreten Zahlen und Strategien. Ist der Businessplan entsprechend den Anforderungen der Kredit- und Förderinstitute erstellt, ist das Risikos, dass die Finanzierung abgelehnt wird, minimal.

Ablauf zur Erstellung des Businessplans durch die ETL-Unternehmensberater

  • Führung eines unverbindlichen, kostenlosen Erstgesprächs
  • Anfordern von Unternehmensplandaten und privaten Daten
  • Analyse der Daten
  • Prüfung, ob das geplante Gründungsvorhaben wirtschaftlich sinnvoll ist
  • Falls nein: Überarbeiten der Kerndaten
  • Falls ja: Erstellung eines gebundenen Berichts (Businessplan und Finanzplanung)
  • Bestimmung eines Zeitfensters bis wann der Erfolg eingetreten sein muss

ETL-Unternehmensberater sichern die optimale Finanzierung

Bei der Erstellung des Businessplans ermitteln die ETL-Unternehmensberater auch den Kapitalbedarf für das Vorhaben und erarbeiten daraufhin ein Finanzie­rungskonzept. Ziel dieses Konzeptes ist, das Gründungsrisiko, die Finanzie­rungskosten und die erforderlichen Sicherheiten zu minimieren sowie die Liquidität des jungen Unternehmens zu erhöhen. Dazu erfüllen die ETL-Unternehmensberater folgende Beratungsaufgaben:

  • Aufspüren von Liquiditätsengpässen
  • Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten
  • Erarbeitung eines Finanzierungskonzepts
  • Prüfung von Fördermöglichkeiten
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Erstellung einer Tragfähigkeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit
  • Fachliche Stellungnahme zur Wirtschaftlichkeitsprognose für Kredit- und Förderinstitute
  • Begleitung zu Bankgesprächen
  • Verhandlung mit Kredit- und Förderinstituten

Auch nach der erfolgreichen Unternehmensgründung stehen die ETL-Unterneh­mensberater Ihren Mandanten in allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Verfügung und helfen z.B. bei der Einführung eines operativen Controlling.

50%iger Zuschuss für Honorar der ETL-Unternehmensberater möglich

Ihr Mandant kann nach Abschluss der Beratung einen Zuschuss in Höhe von 50% des Beratungshonorars (maximal 1.500 EUR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) beantragen. Die ETL-Unternehmensberater übernehmen die Antragstellung für Ihren Mandanten als kostenlosen Service.

Das Beratungshonorar der ETL-Unternehmensberater richtet sich nach dem Arbeits­umfang (Anzahl der zu kombinierenden Fördermittel und geführten Bankgespräche, Höhe und Art des Finanzierungsvolumens, usw.) In der Regel berechnen die ETL-Unternehmensberater ein Beratungshonorar von 3.000 EUR. Bei einer 50%igen Förderung des Honorars durch das BafA muss Ihr Mandant lediglich 1.500 EUR für die kompetente Unterstützung bei seiner Unternehmensgründung zahlen.

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Quelle: www.etl-ub.de/etl-existenzgruendungsprogramm, Druckdatum: 05.09.2010
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